Euer gutes Recht — Beratung von HIV-Infizierten und an AIDS-Erkrankten bei rechtlichen Fragestellungen
Die HIV-Infektion konfrontiert Betroffene neben neuen Herausforderungen im alltäglichen Leben auch mit rechtlichen Fragestellungen. Nicht selten fühlen sich Betroffene von Ansprüchen ausgegrenzt. Sie trauen sich nicht, berechtigte Fragen zu stellen. Dadurch verschließen sie sich der Möglichkeit, einen geeigneten Weg zur angemessenen Wahrung ihrer rechtmäßigen Unterstützung und Teilhabe zu finden.
Die Beratungsstelle bietet eine erste Hilfestellung für rechtliche Probleme von HIV-Infizierten und AIDS-Kranken überwiegend in den Bereichen:
- Arbeits- und Beamtenrecht
- Leistungen nach den SGB
- Mitteilungs- und Schweigepflichten, Datenschutzfragen
- Krankheit und Tod, Patientenverfügung, Vollmachten
- Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Erbrecht
Unser ehrenamtlich arbeitender Jurist ist unter rechtsberatung.ahw@gmx.de für eine kostenlose rechtliche Beratung erreichbar. Hier werden erste unverbindliche Auskünfte zu den entsprechenden Fragen erteilt und bei weitergehendem Bedarf auch Kontakte zu Fachanwält*innen hergestellt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich.
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